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Klimaneutrale Kreisverwaltung

Umwelt- und Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen unserer heutigen Welt - nachhaltiges Denken und Handeln sind daher essentiell für die Zukunft unserer Gesellschaft. Ein wichtiger Baustein bildet hierbei das Bewusstsein der Menschen für den individuellen ökologischen Fußabdruck, den sie hinterlassen. Der ökologische Fußabdruck beschreibt die Erdfläche, die für die dauerhafte Erhaltung des Lebensstils und Lebensstandards eines Menschen benötigt wird. Hierzu zählen zum Beispiel die Produktion von Kleidung und Nahrung, die Bereitstellung von Energie, aber auch die Müllentsorgung oder das durch menschliches Handeln freigesetzte CO2-Gas.

Um als Vorbild voran zu gehen, ist der Landkreis Tuttlingen bemüht, sein Handeln an den Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten. Durch interne Maßnahmen wie 100 % Ökostrombezug in den landkreiseigenen Liegenschaften, klimaneutralen Postversand oder die Erstellung einer nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie - der Landkreis Tuttlingen setzt sich auch intern bewusst für eine nachhaltige Entwicklung ein.


Bei der klimaneutralen Kreisverwaltung werden Treibhausgasemissionen betrachtet, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Verwaltung liegen.

Für die Kernbilanz der klimaneutralen Kreisverwaltung sind folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Energieverbrauch in den Liegenschaften des Landkreises
  • Energieverbrauch für die Wasserversorgung und -entsorgung
  • Energieverbrauch des Fuhrparks
  • Dienstreisen

Konkret lauten die Ziele der Verwaltung bis 2040:

  • THG-Minderungen sollten mindestens 90% gegenüber dem gewählten Startjahr betragen
  • Anzustreben sind Emissionsausstöße von 0,015 Tonnen THG pro MitarbeiterIn und Jahr, wobei sich die Obergrenze bei maximal 0,03 Tonnen befindet
  • THG-Emissionen im Umfang von bis zu 0,03 Tonnen pro MitarbeiterIn und Jahr dürfen zur Zielerreichung kompensiert werden
  • Der Wärmebedarf aller kreiseigenen Liegenschaften liegt unter 50 kWh/(m²*a); dabei ist auf die Nutzung von fossilen Energieträgern weitestgehend zu verzichten
  • Die Nutzung von fossilen und synthetischen Brennstoffen sowie Biomasse erfolgt überwiegend in KWK-Anlagen

Um deutlich zu machen, dass der Landkreis Tuttlingen sich den Zielen bewusst ist und diese auch erreichen will, hat der Kreis sich dem Klimaschutzpakt angeschlossen.

Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Landkreise bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt.

Der Klimaschutzpakt wurde zunächst für die Jahre 2016 und 2017 vereinbart und für die Jahre 2018 und 2019 fortgeschrieben. Mit der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzpaktes für die Jahre 2020 und 2021 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände neue Fördermöglichkeiten vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt. Der Klimaschutzpakt umfasst für die Jahre 2020 und 2021 ein vorgesehenes Volumen von rund 27 Millionen Euro.

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