Sprungziele
Seiteninhalt
15.10.2021

3. Aufruf zur Förderung von Personalstellen nachhaltige Mobilität

Dritter Förderaufruf zur Förderung von Personalstellen nachhaltige Mobilität des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ist gestartet.

Förderfähig sind zusätzliche Personalstellen in Städten und Landkreisen für:

  • Koordination Radverkehr
  • Erstberatung Elektromobilität
  • Management Ladeinfrastruktur
  • Koordination Mobilitätsstationen
  • Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum
  • Koordination Mobilität, Lärm- und Klimaschutz (neu!)

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Für 2. bis 5. auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Kommunen. Es ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den antragsberechtigten Kommunen erforderlich.

Stellen für die Koordination des Radverkehrs sind bei den Stadt- und Landkreisen bzw. Städten und Verwaltungsgemeinschaften und Stellen für die Koordination für Mobilität, Lärm- und Klimaschutz sind ausschließlich bei den Stadt- und Landkreisen anzusiedeln.

Antragsfrist ist der 08.12.2021. Mehr Informationen auch in den beiden Anhängen.

Hier geht es zum offiziellen Dokument.

Ministerium für Verkehr BW © MV BW
Ministerium für Verkehr BW © MV BW
Seite zurück Nach oben